Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen

Was ist eine grenzüberschreitende MwSt.-Rückforderung?

Die grenzüberschreitende MwSt.-Rückforderung ermöglicht es Unternehmen und Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz, im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer zurückzufordern. RevaLuxe unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Wer kann eine Rückerstattung beantragen?

Grundsätzlich sind Unternehmen und Privatpersonen mit Wohnsitz oder Sitz ausserhalb der Schweiz berechtigt, eine MwSt.-Rückerstattung zu beantragen, sofern sie in der Schweiz steuerpflichtige Ausgaben nachweisen können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Anträge in der Schweiz gilt in der Regel eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die bezahlte MwSt. angefallen ist. Reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein, damit keine Ansprüche verfallen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Erforderlich sind Originalrechnungen, Nachweise über die geleisteten Zahlungen und gegebenenfalls Zulassungsdokumente. Unser Team prüft Ihre Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde variieren. Im Durchschnitt erhalten Sie eine Rückmeldung binnen acht bis zwölf Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen.

Welche Kosten entstehen?

RevaLuxe arbeitet mit transparenten Pauschal- und Prozentgebühren. Alle Kosten werden im Voraus kommuniziert, so dass Sie jederzeit den Überblick behalten.